Geschäftsbedingungen der Firma berliner team GbR einschließlich Haftungsbeschränkung sowie Haftungsübernahme des Auftraggebers für die Teilnehmer in Ziffer 9

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen der Firma berliner team GbR haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

 

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

 

Die Firma berliner team erbringt ihre Leistungen durch die Inhaber selbst, durch Angestellte oder durch freie Mitarbeiter.

 

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber vereinbarten und fälligen Zahlungsansprüchen der Firma berliner team sind ausgeschlossen.

 

Der Auftraggeber informiert die Firma berliner team vor und während der Veranstaltung über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung der Leistung von Bedeutung sind.

 

Die Firma berliner team verpflichtet sich und alle Angestellten sowie freie Mitarbeiter zur Geheimhaltung über alle im Rahmen des Auftrages erlangten Kenntnisse über Geschäftsinterna des Auftraggebers.

 

Kann die Firma berliner team eine Veranstaltung durch die vereinbarten Personen wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen vom Trainer/Berater nicht zu vertretenen Umständen nicht einhalten, ist die Firma berliner team sowohl berechtigt, die Leistung durch gleichermaßen qualifizierte Trainer/Berater zu erbringen, als auch berechtigt, die Dienstleistungen unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflicht an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen. In letzterem Falle ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, falls die Terminvorschläge der Firma berliner team seitens des Auftraggebers nicht wahrgenommen werden können oder falls spätere Termine für den Auftraggeber untunlich sind.

 

Bei Stornierungen von Terminen seitens des Auftraggebers weniger als 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin fallen Stornogebühren in voller Höhe des vereinbarten Honorars an.

 

Der Auftraggeber erkennt das Urheberrecht der Firma berliner team und der Inhaber der Firma berliner team an den erstellten Werken (Trainingsunterlagen etc.) an. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung durch den Auftraggeber sowie Mitschnitt auf Ton- oder Videobändern ist ohne vorherige schriftliche Einwilligung der Urheber nicht gestattet.

 

Aufgrund des besonderen Charakters der Leistungen der Firma berliner team übernimmt diese keine Haftung für Personen- und Sachschäden, die weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch die Firma berliner team (einschließlich deren Angestellte und Mitarbeiter) herbeigeführt werden. Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Firma berliner team zum einen auf den Firmeninhaber, der an der Veranstaltung teilnimmt, zum anderen auf die Haftungssumme (Personenschäden € 1.533.000,00, Sachschäden € 511.000,00 und Vermögensschäden € 25.000,00) beschränkt.

 

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer 9a (nach Grund und Höhe) an die Teilnehmer weiterzugeben und diese gegenüber der Firma berliner team entsprechend zu verpflichten. Dies ist gegenüber der Firma berliner team vor Veranstaltungsbeginn durch Übergabe entsprechender vertraglicher Verpflichtungen der Teilnehmer nachzuweisen. Geschieht dies nicht, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Firma berliner team von allen über die obige Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer hinausgehender Ansprüche der Teilnehmer freizustellen.

 

Der Auftraggeber verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass alle Teilnehmer ausreichend kranken- und unfallversichert sind. Soweit dies nicht der Fall sein sollte, ist der Auftraggeber verpflichtet, entsprechende Versicherungen vor Veranstaltungsbeginn für die Dauer und den Umfang der vertraglichen Leistungserbringung durch die Firma berliner team abzuschließen.

 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Veranstaltung durch die Firma berliner team zur Arbeitszeit der Mitarbeiter gehört, so dass eventuelle Unfälle als Arbeitsunfälle einzustufen und über die Berufsgenossenschaft versichert sind. Im Falle der Teilnahme von Personen an Veranstaltungen der Firma berliner team, die nicht über die Berufsgenossenschaft versichert sind, sind diese Personen vom Auftraggeber der Firma zehn Werktage vor Beginn der Leistung mitzuteilen. Die Firma berliner team ist berechtigt, diese Personen von der Teilnahme auszuschließen. Erfolgt eine solche schriftliche Mitteilung nicht, so stellt der Auftraggeber die Firma berliner team gegenüber Ansprüchen dieser Personen so, als ob diese über die Berufsgenossenschaft für Arbeitsunfälle versichert wären.

 

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche und rechtliche Zweck erreicht wird. Dasselbe gilt, wenn eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird.

 
Berlin, im Juni 2017